humanitäre Intervention, Völkerrecht: die Anwendung von in der Regel militärischer Gewalt zum Schutz von Individuen vor schweren Menschenrechtsverletzungen im Ausland. Ursprünglich erfasste der Begriff ein Eingreifen zugunsten einzelner Volksgruppen zur Schutzgewährung gegen deren Heimatstaat und war damit v. a. im 19. Jahrhundert ein Instrument der europäischen Großmächtepolitik gegenüber nicht europäischen Ländern (z. B. Einmischung in die Angelegenheiten des Osmanischen Reiches zugunsten christlicher Minderheiten im 19. Jahrhundert), das oft auch als Vorwand für die Durchsetzung anderer Ziele genutzt wurde. Heute wird der Begriff humanitäre Intervention –

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Quellenangabe
Brockhaus, humanitäre Intervention (Völkerrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/humanitäre-intervention-völkerrecht