Fernabsatzvertrag, der Verkauf von Waren und Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, aufgrund von Verträgen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden (§§ 312 b ff. BGB). Fernkommunikationsmittel in diesem Sinne sind

(33 von 235 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Fernabsatzvertrag. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/fernabsatzvertrag