Grundprinzip: 1) Umwandlung der Helligkeitswerte, der Farbtöne und deren Sättigung (beim Farbfernsehen) innerhalb eines Bildfeldes in elektrische Signale; 2) Weiterleitung dieser Signale über Kabel (z. B. Verkehrsüberwachung, Kabelrundfunk), Ausstrahlung über terrestrische Fernsehsender zum allgemeinen Empfang oder über direktstrahlende Satelliten für den Empfang mit einer Satellitenempfangsanlage; 3) Rückwandlung der elektrischen Signale in entsprechende Helligkeits- oder Farbwerte. – Beim Schwarz-Weiß-Fernsehen wurde nur ein Helligkeitsauszug des Bildfeldes zur Signalumwandlung benötigt gegenüber drei Farbauszügen beim Farbfernsehen.

Ein Bildfeld enthält eine Vielzahl örtlich und zeitlich wechselnder Helligkeits- oder Farbinformationen, die

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Quellenangabe
Brockhaus, Technische Grundlagen. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/fernsehen-20/technische-grundlagen