Festnahme, eine amtliche, insbesondere polizeiliche, aber auch von Privatpersonen vorgenommene Handlung (Realakt), die die körperliche Bewegungsfreiheit eines Menschen gegen oder ohne dessen Willen auf engen Raum begrenzt (Freiheitsbeschränkung, mehr als kurzfristig: Freiheitsentziehung), und mit im Einzelnen unterschiedlichen Funktionen der Durchsetzung oder auch dem Schutz des Rechts dient. Jede Festnahme bedarf einer eindeutigen gesetzlichen Befugnis und muss die darin vorgeschriebenen Formen einhalten (Artikel 2, 104 GG). Kein Festgenommener darf seelisch oder körperlich misshandelt werden (Folterverbot). Gesetze verschiedener Rechtsgebiete gewähren Festnahmerechte. Rechtlicher Regelfall

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Quellenangabe
Brockhaus, Festnahme. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/festnahme