Fide|ikommiss [von lateinisch fidei commissum »zu treuen Händen belassen«] das, -es/-e, in Sachsen Familienanwartschaft, eine Einrichtung des deutschen Rechts, wonach ein Familienvermögen, meist Grundbesitz, ungeteilt in der Hand eines Familienmitgliedes blieb, der Inhaber aber in

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Quellenangabe
Brockhaus, Fideikommiss. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/fideikommiss