Finanzhilfe, Finanzwissenschaft: 1) Bezeichnung für finanzielle Leistungen, mit denen sich der Bund im Rahmen des Finanzausgleichs gemäß Artikel 104 a GG an bestimmten besonders bedeutsamen Investitionen der Länder und Gemeinden beteiligt.

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Quellenangabe
Brockhaus, Finanzhilfe (Finanzwissenschaft). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/finanzhilfe-finanzwissenschaft