Finanzverwaltung, der Teil der öffentlichen Verwaltung, der sich insbesondere mit der Festsetzung und Erhebung von Steuern (Steuerverwaltung), der Vermögensverwaltung der öffentlichen Hand und der Einziehung von Strafen, Beiträgen und Gebühren befasst. Nach Artikel 108 GG ist die Steuerverwaltung zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Zölle, Finanzmonopole, die bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern einschließlich Einfuhrumsatzsteuer und

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Quellenangabe
Brockhaus, Finanzverwaltung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/finanzverwaltung