Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist dreistufig. Eingangsinstanz in Zivil- und Strafsachen sind (mit wenigen Ausnahmen) die 27 Amtsgerichte, erste Rechtsmittelinstanz die 6 Berufungsgerichte. Oberste

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Quellenangabe
Brockhaus, Recht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/finnland/staat-und-recht/recht