Fischereirecht, im öffentlichen Recht die Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die Umfang und Ausübung der See- und Binnenfischerei regeln. Die Hochsee- und Küstenfischerei gehört in Deutschland gemäß Artikel 74 Ziffer 17 GG zur konkurrierenden Gesetzgebung; sie ist bundesgesetzlich durch das Seefischereigesetz vom 12. 7. 1984 in der Fassung vom 6. 7. 1998 geregelt (u. a. Bestimmungen über Fischereizonen, Fangerlaubnisse, Abgaben, Überwachung der Fischerei, Ordnungswidrigkeiten und Regelungsbefugnisse der Länder), das auch Vorschriften zur verwaltungstechnischen Durchsetzung des gemeinschaftsrechtlichen Fischereirechts der EG im Inland enthält. Das Gemeinschaftsrecht der EG

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Werke

Weiterführende Literatur:

L. Gründling: Die 200-Seemeilen-Wirtschaftszone (1983; Nachdruck 1999);
E. Schütt: Geschichte des
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Quellenangabe
Brockhaus, Fischereirecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/fischereirecht