Fixgeschäft, gegenseitiger Vertrag, meist Kaufvertrag, bei dem die Einhaltung einer bestimmten Leistungszeit Inhalt der Leistungspflicht ist. Entsprechende Klauseln sind »genau«, »fix«, »präzise« zur Vereinbarung eines Leistungstermins;

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Quellenangabe
Brockhaus, Fixgeschäft. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/fixgeschäft