Öffentliches Recht: »Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold« (Artikel 22 GG). Nähere Regelungen zugleich über die Standarte des Bundespräsidenten und die Dienstflagge der Bundesbehörden sowie die Führung von Flaggen an Dienstkraftwagen trifft die Anordnung des Bundespräsidenten über die deutsche Flagge vom 13. 11. 1996. Die Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr ist durch Anordnung vom 25. 5. 1956 bestimmt. Für die Flaggen der Länder gelten Landesvorschriften. Nach dem Flaggenrechtsgesetz vom 8. 2. 1951 in der Fassung vom 26. 10. 1994 sind alle Kauffahrtei- und sonstigen Seeschiffe zur Führung

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Quellenangabe
Brockhaus, Flaggenrecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/flagge/flaggenrecht