Fleischbeschau, heute Schlachttier- und Fleischuntersuchung, gesetzlich geregelte amtliche Untersuchung der Schlachttiere vor (Schlachttieruntersuchung oder Lebendbeschau) und nach der Schlachtung (Fleischuntersuchung). Die Untersuchung dient u. a. dem Schutz der menschlichen Gesundheit und dem Schutz der Verbraucher vor Übervorteilung. Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung wird europaweit geregelt in der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 vom 29. 4. 2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften

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Quellenangabe
Brockhaus, Fleischbeschau. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/fleischbeschau