Das Genfer Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention), das Grundlage des internationalen Flüchtlingsrechts ist, benutzt einen engen Begriff: Als Flüchtling (»Refugee«)gilt demnach eine Person, die sich »aus wohlbegründeter Furcht vor Verfolgung

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Quellenangabe
Brockhaus, Flüchtlingsbegriff. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/fluchtlinge/fluchtlingsbegriff