Flurbereinigung, Flurneuordnung, Feldbereinigung, Verkopplung der Flur unter Zusammenlegung kleinerer, zu einem Betrieb gehörender Parzellen zu größeren Einheiten, in Deutschland bis 2006 nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom 16. 3. 1976; die Gesetzgebungskompetenz wurde durch die Föderalismusreform 2006 den Ländern übertragen. Die Flurbereinigung ist das landwirtschaftliche Gegenstück zur städtebaulichen Bodenordnung (der im Baugesetzbuch geregelten Umlegung). Sie soll die Bewirtschaftungsbedingungen für die Land- und Forstwirtschaft verbessern. Daneben stehen zunehmend die Auflösung von Landnutzungskonflikten und die Gestaltung der

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Quellenangabe
Brockhaus, Flurbereinigung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/flurbereinigung