fortgesetztes Delikt, fortgesetzte Handlung, Strafrecht: ein ursprünglich von der Rechtsprechung entwickelter Handlungsbegriff zur Bezeichnung einer rechtlichen Handlungseinheit. Erfüllten danach mehrere Handlungen jeweils selbstständig einen Straftatbestand, so wurden sie

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Quellenangabe
Brockhaus, fortgesetztes Delikt (Strafrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/fortgesetztes-delikt-strafrecht