Freie, Freihälse, Frilinge, in den germanischen Volksrechten der Stand derer, die Rechtsfähigkeit (Mannheiligkeit) und politische Rechte besaßen (Gemeinfreie, Altfreie, Volksfreie). Aus ihnen ragten die Edelfreien hervor. Der Geburtsadel

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Quellenangabe
Brockhaus, Freie. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/freie