Freiheit [althochdeutsch frīheit »freier Sinn«]. Der Freiheitsbegriff spielt eine zentrale Rolle bei der Charakterisierung und Abgrenzung dessen, was wir als Handlungen (im Unterschied zu bloßen

(25 von 175 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Philosophische Aspekte des Freiheitsbegriffs

In der Geschichte der Philosophie hat man immer wieder auf eine grundlegende Doppeldeutigkeit des Freiheitsbegriffs hingewiesen: Zu unterscheiden ist einerseits zwischen dem Freisein eines Individuums von Hindernissen, Beschränkungen und Blockaden und andererseits der Fähigkeit, aktiv über Handlungsoptionen zu verfügen und von ihnen einen selbstbestimmten (autonomen) Gebrauch zu machen (Freiheit von – Freiheit zu). Die zuerst genannte »Hindernis«-Freiheit wird auch als negative Freiheit bezeichnet, während für Autonomie auch der Ausdruck positive Freiheit gebräuchlich ist. Die Erstere bedeutet sowohl die Abwesenheit äußerer

(79 von 1335 Wörtern)

Die neurowissenschaftliche Diskussion um das Freiheitsproblem

Aufgrund erheblicher Fortschritte in der neurowissenschaftlichen Forschung am menschlichen Gehirn wird in jüngerer Zeit eine intensive Diskussion um unser Freiheitsbewusstsein und um dessen mögliche kausale Reduzierbarkeit geführt. Wenn es zutrifft, dass sich alle unsere Bewusstseinsleistungen (kognitive, perzeptive, volitive, emotionale Fähigkeiten etc.) als neuronale

(43 von 304 Wörtern)

Politische Aspekte des Freiheitsbegriffs

Im politischen Bereich unterscheidet man zwischen individueller Freiheit einerseits und kollektiver (institutioneller) Freiheit andererseits: Nicht nur Personen können frei oder unfrei sein; dasselbe gilt auch für Staaten, Parteien, Verbände, Unternehmen, Organisationen oder Institutionen.

Die Freiheit von Personen wird besonders im Rahmen der Diskussion um Menschen- und Bürgerrechte behandelt. Gemäß der Differenzierung zwischen

(52 von 371 Wörtern)

Rechtliche Aspekte des Freiheitsbegriffs

Die staatliche Rechtsordnung unterstellt, dass menschliche Akteure über die Freiheit verfügen, Gesetze, Bestimmungen oder Verordnungen einzuhalten oder aber ihnen zuwiderzuhandeln. An diesem Freiheitsverständnis macht sich die Idee von Schuldfähigkeit, Zurechenbarkeit und Verantwortlichkeit fest. Ohne eine solche Freiheit wäre der juridische Strafgedanke unsinnig. Niemand könnte dazu verpflichtet werden, ein Gesetz zu befolgen, zu dessen Einhaltung er nicht fähig wäre

(58 von 413 Wörtern)

Theologische Aspekte des Freiheitsbegriffs

Die theologische Freiheitsdiskussion besteht traditionell aus zwei Hauptthemen: göttlicher Freiheit und menschlicher Freiheit. Die Freiheit Gottes wird zum einen als Souveränität beziehungsweise Unabhängigkeit von jeder bestimmenden Größe gedacht; Gott ist durch kein ihm vorhergehendes Prinzip gebunden oder festgelegt. Zum anderen meint die Freiheit Gottes die Fülle seiner Möglichkeiten; Gott verfügt über eine unabsehbar

(53 von 377 Wörtern)

Werke

Weiterführende Literatur:

G. Prauss: Kant über Freiheit als Autonomie (1983);
U. Pothast: Die Unzulänglichkeit der Freiheitsbeweise (Neuausgabe 1987);
Seminar: Freies Handeln u. Determinismus, hg. v. demselben (21988);
H. E. Allison: Kant's theory of freedom (Cambridge u. a. 1990; Nachdruck 1995);
(34 von 248 Wörtern)

Quellenangabe
Brockhaus, Freiheit. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/freiheit-20