Frist [althochdeutsch eigentlich »das Bevorstehende«], Recht: durch Gesetz, richterliche oder verwaltungsbehördliche Verfügung oder durch Rechtsgeschäft festgelegte bestimmte oder bestimmbare Zeitspanne, deren Ablauf allein oder im Zusammenhang mit anderen juristischen Tatsachen (z. B. einer Kündigung) Rechtswirkungen herbeiführt, wie Entstehung, Untergang, Änderung von öffentlichen und privaten Rechten (z. B. bei der Ersitzung), Verlust von Rechtsmitteln, Erwerb rechtserheblicher Eigenschaften (z. B. Volljährigkeit). Von der Frist unterscheidet sich der Termin, der einen bestimmten Zeitpunkt

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Quellenangabe
Brockhaus, Frist (Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/frist-recht