Fruchtsaft, unvergorene, zu 100 % aus Früchten oder Fruchtsaftkonzentraten hergestellte Säfte. Die Anforderungen an Erzeugnisse, die unter der Bezeichnung »Fruchtsaft« in der EU in den Verkehr gebracht werden, regelt die Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung vom 24. 5. 2004, zuletzt geändert am 30. 6. 2015.

Zur Herstellung von Fruchtsaft wird das Obst entweder durch Pressen oder durch Extraktion

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Quellenangabe
Brockhaus, Fruchtsaft. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/fruchtsaft