Fürstenrecht, Privatfürstenrecht, Sonderrecht der hochadeligen (landesherrlichen und standesherrlichen) Häuser im Vermögens-, Familien- und Erbrecht. Geregelt wurde es durch Standesgewohnheitsrecht (gemeines deutsches Fürstenrecht) und durch Hausgesetze. Diese entstanden seit dem 14. Jahrhundert in den Dynastien entweder durch Vertrag unter

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Quellenangabe
Brockhaus, Fürstenrecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/furstenrecht