Fusionskontrolle, Zusammenschlusskontrolle, 1973 in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) eingeführtes Instrument der Wettbewerbspolitik, das dazu dient, wettbewerbspolitisch unerwünschte Unternehmenszusammenschlüsse zu untersagen, um den Prozess der wirtschaftlichen Konzentration zu begrenzen. Das GWB in der seit 1. 7. 2005 geltenden Fassung unterscheidet Anzeigepflichten, Aufgreifkriterien (nur bestimmte, v. a. größere Unternehmenszusammenschlüsse sind wettbewerbspolitisch bedenklich) und Untersagungskriterien. Zusammenschlüsse sind vor dem Vollzug beim Bundeskartellamt anzumelden, wenn die beteiligten Unternehmen im letzten Geschäftsjahr insgesamt weltweit Umsatzerlöse von mehr als 500 Mio. € und mindestens ein beteiligtes Unternehmen im Inland

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Quellenangabe
Brockhaus, Fusionskontrolle. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/fusionskontrolle