Fälschung technischer Aufzeichnungen. Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe ist bedroht (§ 268 StGB), wer

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Quellenangabe
Brockhaus, Fälschung technischer Aufzeichnungen.. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/fälschung-technischer-aufzeichnungen