Gattungskauf, Genuskauf, Kaufvertrag, bei dem die Vertragschließenden die zu liefernde Sache nur nach ihren Gattungsmerkmalen bestimmen (z. B. 1 000 l leichtes Heizöl), im Unterschied zum Spezieskauf, der auf eine genau individualisierbare Sache gerichtet ist (z. B. ein bestimmtes Bild). Alle Käufe an Warenbörsen sind Gattungskäufe. Ist nichts Näheres

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Quellenangabe
Brockhaus, Gattungskauf. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/gattungskauf