Gebiet (Staatslehre)
Gebiet [mittelhochdeutsch »Bereich, über den sich Befehlsgewalt oder Gerichtsbarkeit erstreckt«, zu
(11 von 17 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?
Quellenangabe
Brockhaus,
Gebiet (Staatslehre).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/gebiet-staatslehre