Gebrauchsanmaßung, Gebrauchsdiebstahl, die unberechtigte Benutzung fremder Sachen ohne Zueignungsabsicht. Die Gebrauchsanmaßung ist im Allgemeinen nicht strafbar; wer also z. B. einen fremden Regenschirm wegnimmt,

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Quellenangabe
Brockhaus, Gebrauchsanmaßung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/gebrauchsanmassung