Gebäude, im baurechtlichen Sinne, wie ihn die Landesbauordnungen wiedergeben, selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet sind, dem Schutz von Menschen, Tieren und Sachen zu dienen. Bauliche Anlagen sind hiernach mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten (Baustoffen und Bauteilen) hergestellte Anlagen. Im bürgerlichen Recht gelten Gebäude

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Quellenangabe
Brockhaus, Gebäude (baurechtlichen). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/gebäude-baurechtlichen