Gefahr, Recht: Der Begriff Gefahr spielt im Zivilrecht im Rahmen der Risikoverteilung bei gegenseitigen Verträgen, besonders Kauf- und Werkverträgen, eine Rolle. Man unterscheidet die Sachgefahr

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Quellenangabe
Brockhaus, Gefahr (Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/gefahr-recht