Gegenbeweis, Zivilprozess: Beweisführung durch die nicht beweisbelastete Partei. Der Gegenbeweis bezweckt die Widerlegung tatsächlicher

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Quellenangabe
Brockhaus, Gegenbeweis (Zivilprozess). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/gegenbeweis-zivilprozess