Gegenzeichnung, Kontrasignatur, die Mitunterschrift einer zweiten Person, die notwendig ist, wenn nur mehrere gemeinsam rechtsverbindliche Erklärungen abgeben können; staatsrechtlich die Mitunterzeichnung von Anordnungen

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Quellenangabe
Brockhaus, Gegenzeichnung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/gegenzeichnung