Geiselnahme, die gewaltsame und widerrechtliche Ergreifung und Festhaltung einer Person (einer Geisel) in der Absicht, durch ihre Bedrohung Forderungen gegen Dritte durchzusetzen. Über Allgemeines, Geschichtliches und Völkerrechtliches der Geiselnahme: Geisel. – Strafrecht: Nach § 239 b StGB wird wegen Geiselnahme mit Freiheitsentzug nicht unter fünf Jahren (in minder schweren Fällen nicht unter einem

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Quellenangabe
Brockhaus, Geiselnahme. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/geiselnahme