Geld- und Wertzeichenfälschung, Sammelbezeichnung für Straftaten, die im 8. Abschnitt des StGB (§§ 146 ff.) erfasst sind. Geschützt werden Metall- und Papiergeld, amtliche Wertzeichen (z. B. Briefmarken) sowie Inhaber- und Orderschuldverschreibungen, Aktien, Investmentzertifikate, Reiseschecks aus dem In- und Ausland. Bestraft wird das Nachmachen von Geld oder Wertpapieren in der Absicht, das Nachgemachte (z. B. Falschgeld) als echt

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Quellenangabe
Brockhaus, Geld- und Wertzeichenfälschung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/geld-und-wertzeichenfälschung