Geldstrafe, im Strafrecht Deutschlands neben der Freiheitsstrafe eine der gesetzlich vorgesehenen Hauptstrafen; sie wird in circa 80 % aller Fälle verhängt. Sie wird – je nach den Vermögensverhältnissen des Täters – in Tagessätzen von mindestens 1 € und höchstens 30 000 € verhängt. Die Zahl der Tagessätze beträgt mindestens fünf

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Quellenangabe
Brockhaus, Geldstrafe. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/geldstrafe