Geleit, Recht: in der Rechtsgeschichte die zur Sicherheit von Personen (Reisenden, Kaufleuten) oder ehrenhalber mitgegebene (bewaffnete) Begleitung (Schutz- oder Ehrengeleit). Geleit wurde auch in Form von Briefen oder Abzeichen gewährt (Brief-, Abzeichengeleit). Das mittelalterliche Geleitrecht zählte ursprünglich zu den königlichen Regalien, seit dem 13. Jahrhundert fand

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Quellenangabe
Brockhaus, Geleit (Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/geleit-recht