Gemeindefinanzen, Gesamtheit der Einnahmen und Ausgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände. Die Gemeindefinanzen dienen der Finanzierung der kommunalen Aufgaben. In Deutschland garantiert Artikel 28 GG das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden. Dem entspricht in finanzwirtschaftlicher Hinsicht notwendigerweise eine Aufgaben- und Ausgabenautonomie. Während die ökonomische Theorie des Föderalismus Kriterien für eine ökonomisch optimale Zuordnung von Aufgaben an die Gemeinden entwickelte, führte in der Praxis das Bemühen um die Gewährleistung möglichst gleicher Lebensverhältnisse im Gesamtstaat oder vielmehr um ein allgemeines Mindestniveau bei der Versorgung mit öffentlichen Gütern

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Quellenangabe
Brockhaus, Gemeindefinanzen. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/gemeindefinanzen