Gemeindesteuern, im engeren Sinn die Steuern, deren (gesamtes) Aufkommen den Gemeinden zusteht und für die die Gemeinden die Ertragshoheit besitzen. Nach Artikel 106 Absatz 6 Grundgesetz (GG) sind dies die »Realsteuern« (Grundsteuer und Gewerbesteuer, an der allerdings Bund und Länder durch die Gewerbesteuerumlage beteiligt sind) sowie als »kleine

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Quellenangabe
Brockhaus, Gemeindesteuern. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/gemeindesteuern