gemeingefährliche Straftaten, Delikte, bei denen der Täter eine Gefahr für Leib oder Leben einer unbestimmten Vielzahl von Menschen oder für hochwertige Sachgüter herbeiführt, indem er Kräfte, insbesondere Naturgewalten, in Bewegung

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Quellenangabe
Brockhaus, gemeingefährliche Straftaten. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/gemeingefährliche-straftaten