gemeinnützig, Steuerrecht: die auf selbstlose Förderung der Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet gerichtete Tätigkeit. Die Absicht, Gewinn zu

(20 von 142 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, gemeinnützig (Steuerrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/gemeinnutzig-steuerrecht