Gemeinwirtschaft, uneinheitlich abgegrenzter Begriff, der 1) eine besondere Zielsetzung wirtschaftlicher Aktivität bezeichnet, 2) für eine besondere organisatorisch-rechtliche Struktur des Wirtschaftens (Trägerschaft) steht. Beide Gesichtspunkte können jeweils sowohl auf die Gesamtwirtschaft als auch auf einzelne Wirtschaftseinheiten bezogen

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Quellenangabe
Brockhaus, Gemeinwirtschaft. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/gemeinwirtschaft