Genossenschaft, Rechtsgeschichte: ursprünglich eine personale, ethisch-religiös fundierte Gemeinschaft, die mit den sie tragenden Mitgliedern identisch war. Ihre Organisationsstruktur konnte durch Gleichberechtigung der Genossen geprägt oder herrschaftlich ausgerichtet sein (z. B. Ehe

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Quellenangabe
Brockhaus, Genossenschaft (Rechtsgeschichte). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/genossenschaft-rechtsgeschichte