Gerichtskosten, Gerichtsgebühren, öffentliche Abgaben an den Staat für die Gewährung der Rechtspflege. Sie setzen sich zusammen aus den Gebühren für die Tätigkeit des Gerichts und den Auslagen des Gerichts (Schreib-, Porto-, Telefon-, Zeugen- und Sachverständigenkosten). Sie sind geregelt im Gerichtskostengesetz (GKG) in der Fassung vom 27. 2. 2014 sowie für die freiwillige Gerichtsbarkeit im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) vom 23. 7. 2013. Für

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Quellenangabe
Brockhaus, Gerichtskosten. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/gerichtskosten