Gerichtskosten
Gerichtskosten, Gerichtsgebühren, öffentliche Abgaben an den Staat für die Gewährung der Rechtspflege. Sie setzen sich zusammen aus den Gebühren für die Tätigkeit des Gerichts und den Auslagen des Gerichts (Schreib-, Porto-, Telefon-, Zeugen- und Sachverständigenkosten). Sie sind geregelt im Gerichtskostengesetz (GKG) in der Fassung vom 27. 2. 2014 sowie für die freiwillige Gerichtsbarkeit im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) vom 23. 7. 2013. Für
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Quellenangabe
Brockhaus,
Gerichtskosten.
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/gerichtskosten