Gerichtsstand, das örtlich zuständige Gericht. Der allgemeine Gerichtsstand wird durch den Wohnsitz der natürlichen oder den Sitz der juristischen Person bestimmt; er begründet die örtliche Zuständigkeit für alle gegen diese Person gerichteten Zivilklagen, sofern nicht ein ausschließlicher

(37 von 263 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Gerichtsstand. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/gerichtsstand