Geringfügige Beschäftigung, Minijob [-dʒɔb], eine Beschäftigung, deren Arbeitsentgelt regelmäßig 450 € im Monat nicht übersteigt (sogenannte geringfügig entlohnte Beschäftigung) oder die auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist (sogenannte kurzfristige Beschäftigung, § 8 SGB IV).  Zentrale

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Quellenangabe
Brockhaus, Geringfügige Beschäftigung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/geringfugige-beschäftigung