Gesamthandsgemeinschaft, Gemeinschaft zur gesamten Hand, Form der gemeinschaftlichen Berechtigung an einem Vermögen neben der Gemeinschaft nach Bruchteilen (Gemeinschaft, Zivilrecht). Die Gesamthandsgemeinschaft ist von der juristischen Person zu unterscheiden.

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Quellenangabe
Brockhaus, Gesamthandsgemeinschaft. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/gesamthandsgemeinschaft