Gesamtschuld, eine Schuld, die mehrere (Gesamtschuldner) in der Weise schulden, dass jeder Gesamtschuldner zur Bewirkung der ganzen Leistung verpflichtet ist, der Gläubiger die Leistung aber nur einmal fordern kann (Gesamtschuldnerschaft, § 421 BGB). Die Gesamtschuld kann aufgrund Gesetzes eintreten (Beispiel:

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Quellenangabe
Brockhaus, Gesamtschuld. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/gesamtschuld