Geschmacksmuster, Muster oder Modelle, die als Vorbilder für die geschmacklich-ästhetische Gestaltung von gewerblichen Erzeugnissen dienen und insofern rechtlich schutzfähig sind. Es kann sich hierbei um flächige Muster (z. B. für Stoffe, Teppiche, Tapeten) oder plastische Modelle (z. B. für Lampen, Glas-, Porzellan- oder Keramikwaren) handeln. Der Schutz des Geschmacksmusters bestimmte sich bis 2004 nach dem Gesetz betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen (Geschmacksmustergesetz) von 1876 (in der Fassung vom 23. 7. 2002). Seit 1998 sieht eine Richtlinie der EG eine

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Quellenangabe
Brockhaus, Geschmacksmuster. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/geschmacksmuster