geschäftsmäßiges Handeln (Strafrecht)
geschäftsmäßiges Handeln, Strafrecht: Tatbestandsmerkmal einzelner Straftaten (z. B. unerlaubte Rechtsberatung, § 8 Rechtsberatungsgesetz)
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Quellenangabe
Brockhaus,
geschäftsmäßiges Handeln (Strafrecht).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/geschäftsmässiges-handeln-strafrecht