gesellschaftliche Gerichte, in der DDR die seit der Verfassung vom 6. 10. 1968 (Artikel 92) neben den staatlichen Gerichten als Gerichte in das Rechtspflegesystem eingegliederten Laiengerichte in Form von Konflikt- und Schiedskommissionen, die seit 1953 mit

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Quellenangabe
Brockhaus, gesellschaftliche Gerichte. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/gesellschaftliche-gerichte