Gesetzgebungsnotstand, in Deutschland ein verfassungsmäßiger Zustand, in dem die Handlungsunfähigkeit der Regierung ein besonderes Gesetzgebungsverfahren (Artikel 81 Grundgesetz) auslöst. Der Gesetzgebungsnotstand dient (neben dem konstruktiven Misstrauensvotum, Artikel 67, und der

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Quellenangabe
Brockhaus, Gesetzgebungsnotstand. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/gesetzgebungsnotstand