Gestellungspflicht (Zollrecht)
Gestellungspflicht, Zollrecht: Verpflichtung, eingeführtes Zollgut unverzüglich und unverändert der zuständigen Zolldienststelle
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Quellenangabe
Brockhaus,
Gestellungspflicht (Zollrecht).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/gestellungspflicht-zollrecht