Geständnis, Recht: 1)  Strafrecht: das Eingestehen eines Sachverhalts. Es unterliegt dem Grundsatz freier Beweiswürdigung, das Gericht braucht ihm nicht zu folgen. Die Erzwingung eines Geständnisses (Geständniszwang) ist verboten; bei der Vernehmung eines Beschuldigten darf die Freiheit der Willensentschließung und Willensbetätigung nicht durch Misshandlung, Ermüdung, körperlichen Eingriff, Verabreichung von Mitteln, Quälerei, Täuschung oder

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Quellenangabe
Brockhaus, Geständnis (Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/geständnis-recht